Mit der kalten Jahreszeit ändern sich auch die Straßenbedingungen, und die situative Winterreifenpflicht tritt in Kraft! Laut der Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a StVO) müssen Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen wie Eis, Schnee oder Glätte mit speziellen Winterreifen ausgestattet sein.
Wichtige Fakten:
-- Kein festes Datum: Die Pflicht hängt vom Wetter ab, nicht vom Kalender. Nach der Faustregel O bis O (Oktober bis Ostern) ist ein Reifenwechsel jedoch ratsam.
-- Erkennungsmerkmal: Nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gelten als Winterreifen.
-- Ausnahmen: Motorräder, Anhänger und landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Pflicht ausgenommen, dennoch gilt erhöhte Vorsicht!
Bußgelder bei Verstoß: Fahren ohne Winterreifen bei Eis oder Schnee kann zu Geldbußen und einem Punkt im Fahreignungsregister führen.
Bleiben Sie sicher und bereiten Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig auf den Winter vor!